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Rathaus

Einwohnermeldeamt

Ersatz-Lohnsteuerkarte

Ersatz für verloren gegangene Lohnsteuerkarte des laufenden Jahres erhalten Sie bei der Gemeinde, die Ihre Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Diese können Sie schriftlich oder persönlich (Einwohnermeldeamt, Zimmer 16) beantragen.

Vorzulegen ist:

  • Bei schriftlicher Beantragung:
    das Formular zwecks Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte
  • Bei Beantragung durch Bekannte oder Verwandte:
    das Formular zwecks Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte Diese Erklärung muss von Ihnen unterschrieben sein.
  • Bei persönlicher Beantragung:
    Ihr Ausweis

Sollten Sie eine Ersatzlohnsteuerkarte für vergangene Jahre benötigen, so wenden Sie sich bitte an das Finanzamt zwecks Ausstellung einer "Besonderen Lohnbescheinigung".

Folgendes Formular steht zum Download für Sie bereit:

Ersatzlohnsteuerkarte

Die Beantragung einer Ersatzlohmsteuerkarte ist mit Gebühren i.H.v. 10,00 DM verbunden.