
Rathaus
Einwohnermeldeamt
Änderung der Lohnsteuerkarte
Die Änderungen der Lohnsteuerkarten erfolgen gebührenfrei und können auch schriftlich beantragt werden.
| Bei ... | ... ist vorzulegen: |
| Lohnsteuerklassenwechsel | die Lohnsteuerkarten beider Ehegatten |
| Lohnsteuerklassenwechsel wegen Eheschließung | die Lohnsteuerkarte beider Ehegatten und die Heiratsurkunde |
| Lohnsteuerklassenwechsel wegen getrennt lebend | die Lohnsteuerkarte und die Erklärung über steuerliches getrennt leben |
| Sterbefall | die Lohnsteuerkarte des Antragstellers und die Sterbeurkunde |
| Austritt aus einer Religionsgemeinschaft | eine Kirchenaustrittsbescheinigung des Standesamtes |
| Eintritt in eine Religionsgemeinschaft | eine Wiedereintrittsbescheinigung der entsprechenden Religionsgemeinschaft und die Lohnsteuerkarte (bei Ehegatten beide) |
| Eintragung von Kinderfreibeträge | die Lohnsteuerkarte |
| Neugeborenen | eine Geburtsurkunde |
| nichtehelichen Kindern | die Vaterschaftsanerkennung, bei ehelichen Kindern aus getrennt lebender bzw. geschiedener Ehe die Geburtsurkunde (für ein nicht in Neuhofen gemeldetes Kind unter 18 Jahren ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung des Hauptwohnsitzes des Kindes erforderlich) |
Folgende Formulare stehen zum Download für Sie bereit:
Folgende Änderungen werden nur vom Finanzamt vorgenommen:
- die Eintragung von Kindern über 18 Jahren
- die erstmalige Eintragung und Änderung von Körperbehinderungen
- die Eintragung des ganzen Kinderfreibetrages (ein Elternteil lebt im Ausland, ein Elternteil zahlt keinen Unterhalt, Vaterschaft nicht festgestellt)
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