
Rathaus
Einwohnermeldeamt
Kinderausweis
Der Antrag muss von beiden Personensorgeberechtigten gestellt werden. Bei nichtehelichen Kindern und Kindern aus geschiedenen Ehen ist das alleinige Sorgerecht durch eine Bescheinigung des Geburtsortjugendamtes nachzuweisen, ansonsten ist das Einverständnis beider Elternteile zur Ausstellung eines Kinderreisepasses erforderlich.
Vorzulegen ist:
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- ein Lichtbild (in der Regel bis zum zehnten Lebensjahr nicht nötig)
- bei einer Verlängerung den alten Kinderausweis
Der Kinderreisepass wird direkt ausgestellt und kann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist mit Gebühren i. H. v. 13,00 € verbunden.
