
Rathaus
Einwohnermeldeamt
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis kann jeder formlos beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Neuhofen unter Vorlage eines Ausweispapiers gestellt werden.
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Berlin / Bonn zur Ausstellung des Führungszeugnisses übersandt.
Es existieren drei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke (Belegart "N"):
Führungszeugnisse für private Zwecke werden Ihnen unmittelbar übersandt. - zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"):
Führungszeugnisse werden unmittelbar der von Ihnen bezeichneten Behörde übersandt. Wichtig: Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") ist der Verwendungszweck und die Angabe, an welche Behörde das Führungszeugnis geschickt werden soll, erforderlich. - zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "P"):
Auf Wunsch kann das Führungszeugnis auch vor Weiterleitung an die von Ihnen angegebene Behörde zu Ihrer Einsicht an die Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichtes übersandt werden. Wichtig: Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "P") ist der Verwendungszweck und die Angabe, an welche Behörde das Führungszeugnis geschickt werden soll, erforderlich.
Das Ausstellen eines Führungszeugnisses ist mit Gebühren i.H.v. 13,00 EUR verbunden.
