
Rathaus
Einwohnermeldeamt
Abmeldung Nebenwohnsitz
Sie können Ihren Hauptwohnsitz schriftlich oder persönlich abmelden. Abmeldungen sollen lt. Meldegesetz innerhalb von einer Woche erfolgen (§13 Meldegesetz).
Vorzulegen ist bei schriftlicher Abmeldung:
Eine formlose Abmeldung (Einwohnermeldeamt der Gemeinde Neuhofen), wir senden Ihnen die Abmeldebestätigung per Post zu.
Bitte geben Sie uns an:
- Datum des Auszuges aus der Neuhöfer Wohnung,
- die abzumeldende Adresse in Neuhofen,
- die neue Adresse im Inland bzw. den Wohnsitz im Ausland
Bitte die vollständige Adresse angeben:
Strasse, Hausnummer mit eventuellen Zusätzen, Postleitzahl, Stadt, Stadtteil. (Bei Verzug ins Ausland bitte das Land angeben)
Bei persönlicher Abmeldung:
Besuchen Sie unser Einwohnermeldeamt und füllen Sie hier das Abmeldeformular aus. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.
