
Rathaus
Einwohnermeldeamt
Abmeldung der Hauptwohnung, Verzug innerhalb von Rheinland-Pfalz
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist die Abmeldung entfallen. Richten Sie sich bitte an die neue rheinland-pfälzische Meldebehörde. Diese Meldebehörde setzt sich mit uns in Verbindung.
Abmeldungen sollen lt. Meldegesetz innerhalb von einer Woche erfolgen (§13 Meldegesetz).
