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Rathaus

Einwohnermeldeamt

Abmeldung der Hauptwohnung, Verzug ausserhalb von Rheinland-Pfalz

Sie können Ihren Hauptwohnsitz schriftlich oder persönlich abmelden. Abmeldungen sollen lt. Meldegesetz innerhalb von einer Woche erfolgen (§13 Meldegesetz).

Vorzulegen ist bei schriftlicher Abmeldung:

Eine formlose Abmeldung (Einwohnermeldeamt der Gemeinde Neuhofen), wir senden Ihnen die Abmeldebestätigung per Post zu.

Bitte geben Sie uns an:

  • Datum des Auszuges aus der Neuhöfer Wohnung,
  • die abzumeldende Adresse in Neuhofen,
  • die neue Adresse im Inland bzw. den Wohnsitz im Ausland

Bitte die vollständige Adresse angeben:
Strasse, Hausnummer mit eventuellen Zusätzen, Postleitzahl, Stadt, Stadtteil.
(Bei Verzug ins Ausland bitte das Land angeben)

Bei persönlicher Abmeldung:

Besuchen Sie unser Einwohnermeldeamt und füllen Sie hier das Abmeldeformular aus. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.