
Rathaus
Bauabteilung
Baugenehmigungsverfahren
Planungshoheit der Gemeinde
Vor der Erteilung von Baugenehmigungen, die nicht innerhalb eines Bebauungsplangebietes liegen, sondern im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§34 BauGB), werden diese im Bau- und Grundstücksausschuss beurteilt.
