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Bauabteilung

Baugenehmigungsverfahren

Alle übrigen Vorhaben im "normalen" Genehmigungsverfahren (§61 LBauO)

Alle anderen Bauvorhaben unterliegen dem "normalen" Baugenehmigungsverfahren. Dies gilt für die Errichtung, den Umbau und die Nutzungsänderung von Gebäuden. Abhängig von der Art und der Größe der Nutzung sowie der Lage des Gebäudes sind in diesem Genehmigungsverfahren zum Teil sehr umfangreiche Prüfungen vorzunehmen. Es werden im Verfahren viele Fachämter und Stellen beteiligt.