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Bauabteilung

Baugenehmigungsverfahren

Die Zulässigkeit von Gebäuden und die Anforderungen an diese sind in zahlreichen Vorschriften festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung, die Garagenverordnung oder andere Sonderbauverordnungen. Es gehören auch örtliche Satzungen dazu, ebenso einzuhaltende DIN-Vorschriften.

Einige Gebäudearten, vor allem Wohngebäude sind, wenn Sie in einem Gebiet mit rechtsgültigem Bebauungsplan errichtet werden sollen, in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei. Hier ist der Bauherr allein für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich.

Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen dem Freistellungs- und dem Baugenehmigungsverfahren. Bauanträge für Vorhaben, die im Freistellungsverfahren zu behandeln sind, werden auch als solche beschieden. Bei allen anderen Vorhaben wird in einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsicht, anderen städtischen Ämtern und außerstädtischen Behörden geprüft, ob die Planung bau- und baunebenrechtlichen Vorschriften entspricht.

Die Dauer der Genehmigungsverfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Diese sind zum Beispiel:

  • Sind die Antragsunterlagen vollständig und mängelfrei?
  • Verstößt das Vorhaben gegen öffentliches Recht?
  • Sind umfangreichere Untersuchungen, etwa bei Altlastenverdacht, erforderlich?
  • Müssen Erschließungs- oder Stellplatzfragen vertraglich geregelt werden?
  • Muß die Statik geprüft werden und wie lange dauert dies?