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Bauabteilung

Baugenehmigungsverfahren

Zeitlicher Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens

Ziel der Gesetzgebung ist es, die bauaufsichtlichen Verfahren möglichst schnell und für den Bürger verständlich durchzuführen. Seit einiger Zeit sind in der Landesbauordnung detaillierte Festlegungen enthalten, wie ein Bauantrag von den Behörden zu behandeln ist. Innerhalb von 10 Werktagen hat die Bauaufsichtsbehörde zu prüfen,

  • ob der Antrag vollständig ist,
  • andere Behörden oder Stellen zu beteiligen sind und
  • ob sachverständige Personen hinzuzuziehen sind.

Der Antragsteller erhält eine schriftliche Eingangsbestätigung, in der er gegebenenfalls aufgefordert wird, weitere Exemplare des Antrages nachzureichen, wenn dies für die gleichzeitige Beteiligung mehrerer Stellen erforderlich ist. Im Interesse eines zügigen Verfahrens sollten Sie einer solchen Nachforderung möglichst umgehend nachkommen. Eine Verpflichtung hierzu besteht Ihrerseits nicht.

Unvollständige oder nicht prüffähige Anträge werden gebührenpflichtig nach Verwaltungsaufwand zurückgewiesen.