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01.12.11
Bürgerumfrage zur Kommunal- und Verwaltungsreform
Entscheidung über Einheits- oder Verbandsgemeinde
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, nach über dreißig Jahren wieder eine kommunale Gebietsreform durchzuführen.
Die Gemeinde Neuhofen steht auf einer sog. „Fusionsliste“, d. h. alle verbandsfreien Gemeinden unter 10.000 Einwohner und alle Verbandsgemeinden mit weniger als 12.000 Einwohnern müssen sich mit anderen Kommunen zusammen schließen. Die Finanzkraft und wirtschaftliche Situation der Gemeinden bleiben dabei unberücksichtigt. Die Umsetzung kann bis zum 30. Juni 2012 auf freiwilliger Basis erfolgen.
Als mögliche Partner für Neuhofen kommen die verbandsfreie Gemeinde Altrip und die Verbandsgemeinde Waldsee sowie die verbandsfreie Gemeinde Limburgerhof in Betracht.
Der Gemeinderat hat im Dezember 2009 einstimmig beschlossen, die Landesregierung aufzufordern ein Gutachten für die Gemeinde Neuhofen in Auftrag zu geben, finanziert durch das Land Rheinland-Pfalz.
Es fanden schließlich auch verschiedene Gespräche zwischen den Gemeindeverwaltungen und Gemeinderäten von Neuhofen, Altrip und der Verbandsgemeinde Waldsee sowie zwischen Neuhofen und Limburgerhof statt.
Die Gemeinderäte von Neuhofen und Limburgerhof haben im März 2011 jeweils mehrheitlich die Bildung einer Verhandlungskommission beschlossen. Dem Antrag der Gemeindeverwaltung Neuhofen, zunächst das Gutachten abzuwarten, wurde nicht entsprochen. Die Gespräche mit Altrip und der VG Waldsee wurden nicht weitergeführt.
Das Gutachten von Prof. Dr. Junkernheinrich/TU Kaiserslautern über die Neuabgrenzung leistungsfähiger Gemeindegebiete wurde den Kommunen im Juli 2011 vorgelegt. Daraus ergibt sich die Empfehlung, eine Verbandsgemeinde zwischen Neuhofen, Altrip, Waldsee und Otterstadt mit Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in Neuhofen, zu bilden. Die Gemeindeverwaltung hat daher dem Gemeinderat vorgeschlagen, auch wieder Gespräche mit Altrip und der VG Waldsee aufzunehmen. Dem hat der Gemeinderat im September 2011 jedoch mehrheitlich nicht entsprochen.
Die Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform wird mit den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2014 erfolgen.
In der Verhandlungskommission „Gebietsreform“ wurde bisher noch nicht entschieden, ob die nun angestrebte Fusion zwischen Neuhofen und Limburgerhof als Einheitsgemeinde oder Verbandsgemeinde erfolgen soll. Die Gemeindeverwaltung hat daher vorgeschlagen, hierzu eine Bürgerumfrage durchzuführen. In Abstimmung mit den Fraktionen im Gemeinderat Neuhofen, erfolgt nun eine Umfrage über das Amtsblatt Neuhofen. Die Unterschiede und Auswirkungen sind auf den folgenden Seiten im Innenteil des Amtsblatts abgedruckt.
Download des gesamten Dokumentes, .doc, 54 KB
Ihr
Gerhard Frey
Bürgermeister
